Informationen zur Onlinespende

Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Onlinespende wissen müssen.

Erläuterungen zur Online-Spende per Bankeinzug

Widmung

Sie können Ihre Spende einem bestimmten Herzenswunsch direkt widmen: Wählen Sie einfach aus der Liste der aktuellen Wünsche, den aus, der Sie am meisten anspricht. Sollte für einen Herzenswunsch mehr gespendet werden als benötigt, dann setzen wir Ihre Zuwendung ein für andere Kinderträume oder satzungsgemäße Aufgaben von Aktion Kindertraum.

Sicherheit

Für Ihre Online-Spende an Aktion Kindertraum per Bankeinzug wird eine verschlüsselte Verbindung hergestellt. So können sensible Informationen wie Ihre Bankverbindung während der Übermittlung von niemandem eingesehen werden.

Runde Beträge

Tragen Sie bitte nur runde Euro-Beträge in das Spendenformular ein! Beträge mit Werten, die hinter dem Komma stehen, sind nicht möglich. Vielen Dank.

Eingangsbestätigung

Nur wenige Sekunden nachdem Sie Aktion Kindertraum Ihre Online-Spende übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung direkt auf Ihren Bildschirm.

Online-Spenden zum Jahresende

Spenden Sie online an Aktion Kindertraum, nach dem 23. Dezember [Datum wird jährlich neu festgelegt], können erst im Januar des Folgejahres eingezogen und verbucht werden. Der Grund dafür sind die verlängerten Einreichungsfristen durch SEPA. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.

Ist Ihnen wichtig, noch im Dezember, also vor Jahreswechsel, zu spenden, so empfehlen wir Ihnen eine direkte Überweisung auf das Spendenkonto von Aktion Kindertraum:

IBAN: DE10 2501 0030 0138 1963 02
BIC: PBNKDEFFXXX

Datenschutz

Alle persönlichen Daten, die Sie an Aktion Kindertraum übermitteln, werden streng vertraulich behandelt. Ihre datenschutzrechtlichen Belange werden in vollem Umfang berücksichtigt. Ihre Daten werden von Aktion Kindertraum lediglich dazu verwendet, Sie gegebenenfalls über neue Entwicklungen, Projekte usw. auf dem Laufenden zu halten. Möchten Sie derartige Informationen in Zukunft nicht weiter zugesandt bekommen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen (E-Mail, Brief, Fax, Telefon).

Außerdem können Sie jederzeit, Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten einzuholen. Datenkorrekturen oder -aktualisierungen teilen Sie uns bitte schriftlich oder per E-Mail mit. Wir werden sie dann unverzüglich durchführen.

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

Steuerminderung

Aktion Kindertraum ist nach dem letzten aktuellen Freistellungsbescheid vom 14.11.2019 des Finanzamtes Hannover-Nord nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff.AO dient.

Jede Ihrer Spenden an Aktion Kindertraum ist daher steuerlich absetzbar. Für Zuwendungen bis zu 200 € genügt dem Finanzamt als Nachweis der Beleg Ihrer Überweisung. Spenden ab einer Höhe von 200,01 € müssen durch das Original einer Zuwendungsbestätigung belegt werden. Diese Zuwendungsbestätigung senden wir Ihnen automatisch nach Ablauf eines Kalenderjahres jeweils Ende Januar des Folgejahres zu.

Zuwendungsbestätigung

Selbstverständlich stellt Ihnen Aktion Kindertraum für Ihre Spende eine Zuwendungsbestätigung aus. Bitte beachten Sie, dass wir dazu Ihre vollständige Anschrift benötigen. Teilen Sie uns diese bitte separat durch einen Anruf unter +49 511 2110215 oder per E-Mail mit.

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