Sie hören, riechen, fühlen und verstehen den Menschen wie kaum ein anderes Tier. Assistenzhunde sind weit mehr als treue Gefährten: Sie sind Lebensretter, Türöffner und verlässliche Wegbegleiter im Alltag, der für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen oft voller Barrieren ist. Bekannt ist vor allem der Blindenhund, doch reichen die Einsatzgebiete von Hunden weit darüber hinaus.
Damit der Assistenzhund seine Fähigkeiten voll zum Einsatz bringen kann, ist eine gründliche Ausbildung erforderlich. Aktion Kindertraum hat inzwischen für mehr als 100 Hunde – die anschließend Kinder mit besonderem Bedarf begleiten – die Ausbildungskosten übernommen. Der Mensch muss ebenfalls etliches lernen für eine gute Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Ist es einmal so weit, dann kann ein Hund seinem Menschen das Leben überaus erleichtern. Bedingungslose Zuneigung gibt es als Freundschaftsgeschenk obendrein.

Mehr über die Einsatzgebiete und Ausbildung dieser Lebensretter auf vier Pfoten erfahren Sie in unserer Blog-Serie über Assistenzhunde. Welche Anforderungen das Leben mit einem Assistenzhund an die Familien stellt, ob Sie und Ihr Kind für einen Hund geeignet sind, dazu geben wir ebenfalls in weiteren Blog-Beiträgen Hinweise.
Vom Jagdgehilfen zum Assistenzhund: Eine uralte Partnerschaft
Die Beziehung zwischen Mensch und Hund reicht mindestens 15.000 Jahre zurück – als Jagdhelfer, Wächter oder Hütehunde sind die Vierbeiner seit je her geschätzte Weggenossen des Menschen. Dass Hunde auch Assistenzaufgaben übernehmen können bei Blinden oder sehbehinderten Menschen, weiß man ebenfalls schon lange. Doch die gezielte Ausbildung von Hunden zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen begann erst im frühen 20. Jahrhundert – genauer gesagt im 1. Weltkrieg: Der Vorsitzende des „Deutschen Vereins für Sanitätshunde” gründete im August 1916 die erste Blindenführhundschule der Welt in Oldenburg. Dort wurden in wenigen Wochen Sanitätshunde zu Führhunden ausgebildet, um kriegsversehrten Soldaten zu helfen, Selbstständigkeit zurückzugewinnen.

Seitdem hat sich das Einsatzfeld von Assistenzhunden stetig erweitert. In Deutschland werden fünf Assistenzhundearten unterschieden, die verschiedene behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen können.
Ein Assistenzhund begleitet seinen Menschen rund um die Uhr. In einer sehr vielseitigen Ausbildung, lernt ein Assistenzhund ganz spezielle Aufgaben zu übernehmen, die seinem Menschen helfen. Diese Fähigkeit unterscheidet ihn von Therapie- oder Besuchshunden. Sie unterstützen vorrangig emotional und sind daher im Altenheim genauso willkommene Gäste wie auf der Kinderstation im Krankenhaus.
Was Assistenzhunde leisten…
Je nach Spezialisierung übernehmen Assistenzhunde unterschiedliche Aufgaben:
- Blindenführhunde navigieren sehbehinderte Menschen sicher durch den Straßenverkehr und zeigen wichtige Orientierungspunkte an wie Treppen, Lifte, Zebrastreifen oder Ampeln. Bekanntlich können Hunde besser riechen und hören als sehen. Daher wird in der Assistenzhundeausbildung besonders ihr räumliches Sehen trainiert.
- Mobilitätsassistenzhunde helfen Rollstuhlfahrern und anderen mobilitätseingeschränkten Menschen beim Öffnen von Türen, dem Aufheben von Gegenständen oder dem Drücken von Fahrstuhlknöpfen.
- Signalhunde oder Gehörlosenhunde sind „das Ohr“ ihres Menschen. Sie unterstützen gehörlose und hörbehinderte Menschen bspw. durch Anzeigen von Haushaltsgeräuschen wie Klopfen oder Läuten an der Haustür, Anzeigen von Alarmsignalen, Uhren, Telefonklingeln oder Schreien eines Babys. Die Hunde nehmen Kontakt zu ihrem Menschen auf und leiten ihn zur Geräuschquelle.
- Anzeige- und Warnhunde machen bspw. als Diabetikerwarnhunde Menschen mit Diabetes frühzeitig auf deren Unter- oder Überzuckerung aufmerksam. Epilepsiewarnhunde nehmen Veränderungen ihres Menschen frühzeitig wahr und warnen Epileptiker und deren Umfeld vor einem bevorstehenden Anfall. Sie können verhindern, dass sich ihr Mensch bei einem drohenden Anfall in eine gefährliche Situation begibt, bspw. Treppe steigen oder ähnliches. Bei Asthmapatienten holen die Assistenzhunde rechtzeitig den Inhalator, oder sie bringen ein Telefon, wenn Hilfe gerufen werden muss.
- PSB-Assistenzhunde für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen. Dazu gehören PTBS-Assistenzhunde (PTBS = Posttraumatische Belastungsstörungen), die aufkommende Panikattacken erkennen und helfen, den Betroffenen zu beruhigen. Die Hunde können dann ihren Menschen an einen ruhigen Ort führen, bellen oder ein Signal geben, damit der Mensch dann eine bestimmte Technik anwenden kann, die er in der Therapie erlernt hat.
- Autismusbegleithunde geben Menschen mit Störungen aus dem Autismus-Spektrum Orientierung und emotionalen Halt. Sie können ihren Menschen von sehr reizintensiven Orten wegführen und sie durch Lecken oder intensiven Körperkontakt beruhigen.

Längst nicht alle Hunde haben solche Fähigkeiten. Bei den Assistenzhunden sind sie angeboren und werden durch die Ausbildung gezielt gefördert. Doch sollte immer klar sein: Ein Assistenzhund hilft seinem Menschen und das bereitwillig, voller Liebe und bedingungslos. Aber ein Assistenzhund ist kein Ersatz für eine Therapie.
… und was Assistenzhunde dürfen
Assistenzhunde besitzen spezielle Zutrittsrechte, um ihrem Menschen auch dort zur Seite zu stehen, wo andere Hunde keinen Zutritt haben. Diese Rechte sind seit 2021 und 2023 im BGG (Behinderten Gleichstellungsgesetz) und in der AHundV (Assistenzhundeverordnung) festgeschrieben. Vereinfacht ausgedrückt: Überall dort, wo Menschen mit Straßenkleidung Zutritt haben, sind auch Assistenzhunde zugelassen. Damit für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen größtmögliche Teilhabe gesichert ist.
Soweit die Theorie. Im Alltag sind die Betroffenen immer wieder mit Einschränkungen oder Verboten konfrontiert: Da wird ein Assistenzhund und sein Mensch des Krankenzimmers verwiesen. Dabei wollten sie in der Klinik nur einen Patienten besuchen bei dem kein erhöhter Infektionsschutz erforderlich war. Da kann ein Kind mit seinem Diabetikerwarnhund nicht am Unterricht teilnehmen, weil andere Eltern die Allergie ihres Kindes als Hinderungsgrund anführen.

Lobbyarbeit für die Interessen der Betroffenen
Die Beispiele zeigen, es ist noch viel Lobbyarbeit erforderlich, um die Rechte der Betroffenen durchzusetzen. Aktion Kindertraum finanziert deshalb nicht nur die Ausbildung von Assistenzhunden, sondern nutzt auch seine Möglichkeiten, um die Akzeptanz für diese vierbeinigen Lebensretter zu erhöhen.
Lobbyarbeit ist auch beim Thema Kostenübernahme erforderlich. Denn dabei wird leider zwischen den verschiedenen Assistenzhunden deutlich unterschieden – obwohl alle Hunde ihren Menschen zu deutlich größerer Lebensqualität verhelfen.
Problem für die Betroffenen: Kostenübernahme nur für Blindenhunde
Nur Blindenführhunde sind als Hilfsmittel im Sinne des §33 Fünftes Sozialgesetzbuchs (SGB V) anerkannt. Nur für sie übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten, wenn entsprechende ärztliche Bescheinigungen vorliegen. Für Mobilitätsassistenzhunde, Signal- oder Gehörlosenhunde, für Anzeige- und Warnhunde oder PSB-Assistenzhunde kommen nur in seltenen Ausnahmefällen Kostenübernahmen in Betracht. Es kann also ein steiniger Weg sein bis zur erfolgreichen Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft.

Durch seine Öffentlichkeitsarbeit macht Aktion Kindertraum auf diese ungleiche Behandlung und rechtliche Zuordnung der Lebensretter auf vier Pfoten aufmerksam. Denn viele Betroffene und ihre Familien können sich Ausbildungskosten von 20.000 bis 25.000 Euro, den Unterhalt eines Assistenzhundes und die stark gestiegenen Kosten für Tierarztbesuche finanziell nicht leisten.
Mehr dazu finden Sie in unserem nächsten Blog-Beitrag über diese tollen Vierbeiner.
Assistenzhunde und ihr Mensch: gemeinsam Lernen, zusammenwachsen.